Bürgerservice

In diesem Bereich finden Sie Formulare und Online-Dienste von sämtlichen Behörden in Baden-Württemberg. Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.
Falls sich in den letzten 6 Monaten keine wesentlichen Änderungen zu Ihrem letzten Antrag ergeben haben, also z. B. Einkommen, Ausgaben, Vermögen oder Wohnkosten sich nicht wesentlich geändert haben, können Sie den Kurzantrag auf Kinderzuschlag nutzen. Außerdem darf Ihr letzter Antrag kein Kurzantrag gewesen sein.
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe (9 MB) unseres Mitteilungsblattes "BürgerInfo" oder lesen Sie online die letzten Mitteilungsblätter.
Erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Themen der kommenden Sitzungen des Gemeinderates.
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