Bürgerservice

In diesem Bereich finden Sie Formulare und Online-Dienste von sämtlichen Behörden in Baden-Württemberg. Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.
Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:
Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe (9 MB) unseres Mitteilungsblattes "BürgerInfo" oder lesen Sie online die letzten Mitteilungsblätter.
Erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Themen der kommenden Sitzungen des Gemeinderates.
Bürgerinformationssystem
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