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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Oberwolfach.

Gemeindebesuch Sandra Boser Meldung vom 06. Dezember 2022

Am Montag, den 5. Dezember 2022 besuchte die Landtagsabgeordnete Sandra Boser die Gemeinde Oberwolfach. Bürgermeister Matthias Bauernfeind begrüßte die Abgeordnete und die anwesenden Gemeinderäte im Bürgersaal des Rathauses. Die Anwesenden tauschten sich über die aktuellen Themen der Gemeinde Oberwolfach aus. Bürgermeister Bauernfeind betonte, dass gerade die Gemeinde Oberwolfach als strukturschwache Gemeinde auf die Unterstützung von Seiten des Landes bei der Umsetzung von Projekten angewiesen sei. Gerade wichtige Projekte wie die Weiterentwicklung des Familienzentrums St. Josef, der weitere Ausbau der Nahwärme, die Fertigstellung des Wolftal-Erlebnis-Radwegs oder der Bau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses könne die Gemeinde ohne Hilfen des Landes nicht alleine stemmen. Hinzu kommen immer neue Herausforderungen und Aufgaben mit denen die Gemeinde konfrontiert wird. Mit einem sehr überschaubaren Personalstamm versuche man die Aufgaben zu bewältigen. Frau Boser lobte das Engagement der Gemeinde bei der Energiewende. Das Bildungsangebot in Oberwolfach ist genauso ein Leuchtturm für die ganze Region. Sandra Boser sicherte zu, dass das Land auch weiter im Rahmen der Möglichkeiten Projekte in Oberwolfach fördern werde und sie sich persönlich dafür einsetzen werde. Gemeinsam mit Bürgermeister Matthias Bauernfeind versuche man immer die bestmöglichen Möglichkeiten für eine Förderung auszuloten. Frau Boser bedankte sich ausdrücklich bei dem Bürgermeister und den anwesenden Gemeinderäten für den Mut sich auf neue Projekte und Herausforderungen einzulassen. Gerade die aktuelle Energiekrise sorge für viel Verunsicherung. Sie ist froh, dass die Gemeinde Oberwolfach auch interkommunal mit Teilen Wolfachs hier rechtzeitig die erforderlichen Schritte eingeleitet hat. „Wer Zukunftsthemen in der Praxis sehen möchte, muss nach Oberwolfach kommen, hier wurde die letzten Jahre vieles auf den Weg gebracht“, so Boser. Bürgermeister Bauernfeind bedankte sich bei Frau Boser für den Besuch und den immer wieder sehr guten Austausch und das offene Ohr für die Themen der Gemeinde Oberwolfach.
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Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten Meldung vom 21. Juli 2022

Der Ortenaukreis weist darauf hin, dass sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser befinden. Daher darf an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Die Untere Wasserbehörde des Ortenaukreises weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. „Aufgrund der geringen Regenfälle sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen“, begründet Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, den Schritt. Einzelne Regenschauer der letzten Tage seien lokal insbesondere bei Gewittern zwar ergiebig gewesen, konnten aber nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Auch die Wassertemperaturen werden in den nächsten Wochen steigen. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme ab sofort untersagt. „Die geringe Wasserführung und die steigenden Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen“, erklärt Mair. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, werde die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. Daher wird das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften ab sofort verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
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